KfW-Förderung: Günstiger Kredit und Förderprogramme
KfW-Förderung auf einen Blick
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KfW-Förderung: Günstiger Kredit vom Staat

Die wichtigsten KfW-Förderprogramme, Fördermittel und Zuschüsse.

Autor: Matthias Steenken

Als Bankkaufmann mit über zwei Jahrzehnten Expertise in der Baufinanzierung steht Matthias Steenken unseren Kundinnen und Kunden als kompetenter Berater zur Seite.

Das Wichtigste in Kürze
  • KfW-Förderungen unterstützen bestimmte Bauvorhaben, wie zum Beispiel das energieeffiziente Bauen, Umbaumaßnahmen oder den Kauf einer Immobilie.
  • KfW-Fördermittel werden Ihnen meist in Form eines zinsvergünstigten Kredits mit Tilgungszuschuss oder als Direktzuschuss gewährt.
  • KfW-Fördermittel können Sie für jedes Vorhaben neu beantragen.
  • Verschiedene KfW-Kredite können oftmals miteinander kombiniert werden.
  • KfW-Anträge sollten vor Projektbeginn eingereicht werden. Es werden keine Darlehen nachträglich vergeben.

Was ist die KfW?

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine staatliche deutsche Förderbank. Sie wurde nach dem Zweiten Weltkrieg mit dem Ziel gegründet, den Wiederaufbau und die Belebung der deutschen Wirtschaft zu finanzieren. Mittlerweile zählt die Staatsbank KfW zu den größten Förderanstalten der Welt und ist, gemessen an der Bilanzsumme von mehreren hundert Milliarden Euro, die drittgrößte Bank in Deutschland. Für die Haftung sämtlicher KfW-Kredite und Verbindlichkeiten der Entwicklungsbank tritt die Bundesrepublik Deutschland ein.

Das Betätigungsfeld der Bankengruppe KfW umfasst insbesondere folgende Bereiche:

  • Finanzierung von Existenzgründung und Mittelstand
  • Kreditvergabe an Privatpersonen, kleine und mittelständische Unternehmen
  • Förderung von Wohnbau und Energiesparen (Neubau und Bestandsimmobilie)
  • Finanzierung von kommunalen Infrastrukturmaßnahmen
  • Förderung von Aus- und Weiterbildung (Studienkredit)

Was fördert die KfW?

KfW-Förderdarlehen können für viele verschiedene Vorhaben beantragt werden. Hierzu gehören unter anderem:

  • Kauf von Wohneigentum
  • Bau eines Hauses
  • Modernisierungen
  • Altersgerechtes Umbauen
  • Energieeffizientes Sanieren
  • Photovoltaik
  • Einbruchschutz und Barrierefreiheit

Mit einem KfW-Kredit werden Wohneigentümer vom Staat gefördert. Die KfW-Förderung erfolgt über niedrige Zinssätze und – je nach Vorhaben – über Tilgungszuschüsse. KfW-Darlehen werden, wie es bei Hypothekenkrediten üblich ist, grundpfandrechtlich gesichert.

Sie können KfW-Fördermittel für jedes Vorhaben neu beantragen. Dabei besteht die Möglichkeit, verschiedene KfW-Kredite miteinander zu kombinieren und somit mehrfach von den Zinskonditionen der KfW zu profitieren und Geld zu sparen.

XPERT-Tipp

Planen Sie in Zukunft ein Haus zu bauen, Wohneigentum zu kaufen oder zu sanieren, so empfiehlt es sich, den KfW-Antrag zu stellen, bevor Sie mit dem Bau beginnen oder der Kauf abgeschlossen haben: Die KfW vergibt Immobilienkredite nicht nachträglich.

Förderdarlehen werden nicht direkt durch die KfW vergeben

KfW-Kredit: Darlehen werden durchgeleitet, Infografik

Wie unsere Infografik veranschaulicht, vergibt die staatseigene Bank ihre Förderkredite nicht selbst. Die Vergabe erfolgt über andere Banken, sogenannte durchleitende Kreditinstitute. Die KfW-Förderbank steht Ihnen für generelle Auskünfte zur Verfügung, die Formalitäten (wie etwa die Anträge) klären Sie jedoch mit dem durchleitenden Institut. Die durchleitende Bank muss nicht zwangsläufig Ihre Hausbank sein. Sie können einen KfW-Kredit von jeder mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau kooperierenden Bank erhalten. Zuschüsse hingegen werden direkt über die KfW beantragt (zum KfW-Zuschussportal gelangen Sie hier).

KfW-Förderung im Überblick

Günstige Zinsen und Tilgungszuschüsse für Ihre Finanzierung.

Die KfW-Mittelstandsbank vergibt Fördermittel im Rahmen einer Immobilienfinanzierung an Immobilienbesitzer sowie angehende Wohneigentümer. Sie fördert folgende Vorhaben: den Bau, den Kauf, die energetische Sanierung und Modernisierung sowie den energetischen Umbau.

Die KfW-Förderung besteht in der Vergabe von zinsgünstigen Krediten, welche als Annuitätendarlehen oder als ein endfälliges Darlehen in Anspruch genommen werden können. Innerhalb einiger Förderprogramme gewährt die KfW-Kreditbank zusätzlich Zuschüsse, welche bei Erfüllung bestimmter Kriterien die Restschuld nachträglich reduzieren. Die Förderung lohnt sich ohne Frage insbesondere dann, wenn das Vorhaben energieeffiziente Maßnahmen (Reduzierung des Energieverbrauches bzw. der Heizkosten einer Immobilie) umfasst.

Günstige Immobilienkredite der KfW-Bank sind in ihrer Kreditsumme nach oben hin begrenzt und werden über eine Grundschuld an dem zu finanzierenden Objekt besichert. Verschiedene KfW-Förderkredite sind grundsätzlich miteinander sowie mit Immobiliendarlehen anderer Kreditinstitute kombinierbar. Übersteigt Ihr Kreditbedarf die maximale KfW-Fördersumme, so ist es möglich, den Restbetrag mithilfe von Darlehen anderer Banken zu decken.

KfW-Zinsen

Die aktuellen KfW-Zinssätze der verschiedenen Förderprogramme können Sie hier einsehen.

Die aktuellen Zinssätze der Kreditbanken in Deutschland sehen Sie hier: Aktuelle Bauzinsen.

Was ist ein KfW-Effizienzhaus?

KfW-Förderung Effizienzhaus, Schaubild

Ein Großteil der KfW-Finanzierungen, die für Immobilien genehmigt werden, zielen auf eine Verbesserung der Energieeffizienz ab. Dies trägt dazu bei, die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung zu erreichen. Eines der energiepolitischen Hauptziele besteht darin, den Primärenergiebedarf (die gesamte Energie, die notwendig ist, um den Energiebedarf einer Immobilie zu decken) aller Gebäude in Deutschland bis zum Jahr 2050 um 80 % gegenüber dem Jahr 2008 zu senken und somit den klimaneutralen Gebäudebestand zu erweitern. Wie die KfW Energieeffizienz fördert, können Sie unserem Schaubild entnehmen.

Ein KfW-Effizienzhaus stellt ein Gebäude dar, welches Vorgaben der Förderbank KfW hinsichtlich eines bestimmten Energieeffizienz-Standards erfüllt. Als Bemessungsgrundlage zieht die KfW Werte des Primärenergiebedarfes und des Transmissionswärmeverlustes eines Gebäudes heran. (Der Transmissionswärmeverlust ist die Menge an Energie, die bei einem Gebäude nach außen verlorengeht). Je nachdem, welche Werte das Gebäude erreicht, unterscheidet die KfW zwischen den folgenden KfW-Effizienzhäusern:

  • KfW-Effizienzhaus 40 Plus (Neubau)
  • KfW-Effizienzhaus 40 (Neubau)
  • KfW-Effizienzhaus 55 (Neubau oder Bestandsobjekt)
  • KfW-Effizienzhaus 70 (Bestandsobjekt)
  • KfW-Effizienzhaus 85 (Bestandsobjekt)
  • KfW-Effizienzhaus Denkmal (Bestandsobjekt)

Hierbei gilt: Je geringer die Zahl, desto energieeffizienter ist das Gebäude. Die Zahl gibt an, welchen jährlichen Primärenergiebedarf das Haus im Verhältnis zu einem vergleichbaren Neubau gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) maximal aufweisen darf. Dabei orientieren sich die Effizienzhaus-Standards jeweils an 100 %.

Zum Beispiel: Das KfW-Effizienzhaus 100 entspricht zu 100 % den vorgegebenen Werten des GEG. Das KfW-Effizienzhaus 55 verbraucht dagegen nur 55 % der Energie (im Verhältnis zu den vorgegebenen Werten) und ist dementsprechend deutlich energieeffizienter.

Für die KfW-Förderung bedeutet das: Je energiesparender das KfW-Effizienzhaus ist, desto höher fallen die Tilgungszuschüsse aus.

KfW-Förderung: Förderprogramme im Detail
Die KfW-Förderprogramme

KfW-Förderprogramme im Detail

(Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA))

Im Folgenden stellen wir Ihnen detailliert die wichtigsten Förderprogramme vor:

KfW-Kredit 124 (Wohneigentumsprogramm)

Was fördert das Programm 124?

  • Den Bau oder Kauf von selbst genutztem Wohnraum
  • Bis zu 100.000 Euro Förderkredit

Aktuelle KfW-Konditionen: Hier einsehen

Es werden der Bau oder Kauf selbst bewohnter Eigenheime oder selbst genutzter Eigentumswohnungen mit einem zinsgünstigen Kredit bis zu 100.000 Euro pro Vorhaben gefördert. Die Festschreibung des Zinssatzes liegt wahlweise bei 5 oder 10 Jahren. Der Förderkredit wird in voller Höhe grundpfandrechtlich gesichert. Die Auszahlung der KfW-Förderung kann in einer vollen Summe oder in Teilbeträgen erfolgen. Für noch nicht abgerufene Darlehensteile fallen 13 Monate nach der Kreditzusage durch die Förderanstalt Bereitstellungszinsen in Höhe von 0,15 % pro Monat an. Während der Zinsbindung ist die Rückzahlung der gesamten Restschuld gegen Vorfälligkeitsentschädigung (Vorfälligkeitsentschädigungsrechner) möglich. Teilrückzahlungen sind ausgeschlossen. Zum Ende der Zinsbindung kann die Förderung ohne Kosten teilweise oder komplett zurückgezahlt werden.

KfW-Förderung 124 im Einzelnen

Kauf

  • Kaufpreis
  • Kaufnebenkosten (wie zum Beispiel Notar- und Grundbuchkosten, Maklergebühren und die Grunderwerbsteuer)
  • Kosten für die Instandsetzung, den Umbau und die Modernisierung

Neubau

  • Kosten des Baugrundstücks (der Erwerb darf bei KfW-Antragsstellung nicht länger als 6 Monate zurückliegen)
  • Kosten der Baumaßnahme (Material- und Arbeitskosten)
  • Baunebenkosten (wie zum Beispiel Notar- und Grundbuchkosten, Grunderwerbsteuer, Maklergebühren, Architektenhonorare und Kosten für Energie- bzw. Bauberater)
  • Kosten der Außenanlage

NICHT gefördert werden

  • Ferienhäuser und Ferienwohnungen
  • Umschuldungen bestehender Kredite
  • Nachfinanzierungen zu bereits begonnenen oder abgeschlossenen Vorhaben
  • Vermietete oder gewerblich genutzte Flächen
  • Wohnraumerweiterungen
  • Eine Kombination mit dem KfW-Programm 298 ist nicht möglich

Mögliche Kreditlaufzeiten

  • 4 bis 35 Jahre Laufzeit bei einer tilgungsfreien Anlaufzeit von 1 bis 5 Jahren
  • 4 bis 10 Jahre Laufzeit mit vollständiger Tilgung zum Laufzeitende (endfälliges Darlehen)

(Tilgungsrechner für den KfW-Kredit 124: Rechner Wohneigentum)

Wen fördert das Wohneigentumsprogramm – KfW 124?

Ausschließlich natürliche Personen erhalten eine Förderung, wenn sie Eigentum bauen oder erwerben und dieses selbst bewohnen.


KfW-Kredit 300 (Wohneigentum für Familien)

Was fördert das Programm WEF 300?

  • Den Bau oder Ersterwerb klimafreundlicher Wohngebäude (KfW-Effizienzhaus 40) zur Selbstnutzung
  • Bis zu 270.000 Euro Förderkredit
  • Die Förderung ist einmalig auf maximal eine Wohneinheit begrenzt

Aktuelle KfW-Konditionen: Hier einsehen

Der KfW-Kredit 300 ist der Nachfolger des Baukindergelds. Es werden der Bau oder Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme) selbst genutzter Wohnimmobilien gefördert, welche die KfW-Effizienhaus-Stufe 40 erreichen. Der maximale Förderbetrag liegt bei 220.000 Euro. Kann zur Anforderung der geringen Treibhaus­gas­emissionen zusätzlich ein Nachhaltigkeitszertifikat (QNG – Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) ausgestellt werden, erhöht sich die Förderung auf maximal 270.000 Euro. Vorausgesetzt wird, dass die Einkommensgrenzen eingehalten werden, mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt lebt und die Wohneinheit nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird. 

Die Zinsbindung ist wahlweise auf 10 oder 20 Jahre festgeschrieben. Für die Laufzeit kann eine Auswahl zwischen 4 bis zu 35 Jahren getroffen werden. Der Zinssatz ist abhängig von der gewählten Laufzeitkategorie (4 bis 10 Jahre, 11 bis 25 Jahre oder 26 bis 35 Jahre) und die tilgungsfreie Anlaufzeit von mindestens einem Jahr kann auf bis zu 2, 3 oder 5 Jahre erweitert werden. Ein endfälliges Darlehen mit 4 bis zu 10 Jahren Laufzeit und Zinsbindung wird ebenfalls angeboten.

Der Kreditbetrag, welcher zu 100 % ausbezahlt wird, kann in einer Summe oder in Teilbeträgen innerhalb von 12 Monaten abgerufen werden. Eine Verlängerung der Bereitstellungszeit auf maximal 24 Monate ist möglich, wobei die KfW ab dem 13. Monat Bereitstellungszinsen in Höhe von 0,15 % pro Monat (auf den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag) berechnet. Während der Zinsbindung ist ausschließlich die Rückzahlung der gesamten Restschuld gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Teilrückzahlungen sind ausgeschlossen. Zum Ende der Zinsbindung kann das Darlehen jedoch kostenlos teilweise oder komplett zurückgezahlt werden.

Das sind die Kredithöchstbeträge

  • 1 Kind / Maximal 90.000 Euro Haushaltseinkommen = Maximal 170.000 Euro Kreditbetrag
  • 2 Kinder / Maximal 100.000 Euro Haushaltseinkommen = Maximal 170.000 Euro Kreditbetrag
  • 3 Kinder / Maximal 110.000 Euro Haushaltseinkommen = Maximal 200.000 Euro Kreditbetrag
  • 4 Kinder / Maximal 120.000 Euro Haushaltseinkommen = Maximal 200.000 Euro Kreditbetrag
  • 5 Kinder / Maximal 130.000 Euro Haushaltseinkommen = Maximal 220.000 Euro Kreditbetrag

Das sind die Kredithöchstbeträge mit QNG (Nachhaltigkeitszertifikat)

  • 1 Kind / Maximal 90.000 Euro Haushaltseinkommen = Maximal 220.000 Euro Kreditbetrag
  • 2 Kinder / Maximal 100.000 Euro Haushaltseinkommen = Maximal 220.000 Euro Kreditbetrag
  • 3 Kinder / Maximal 110.000 Euro Haushaltseinkommen = Maximal 250.000 Euro Kreditbetrag
  • 4 Kinder / Maximal 120.000 Euro Haushaltseinkommen = Maximal 250.000 Euro Kreditbetrag
  • 5 Kinder / Maximal 130.000 Euro Haushaltseinkommen = Maximal 270.000 Euro Kreditbetrag

Ab 5 Kindern steigt das maximal zulässige Haushaltseinkommen mit jedem weiteren Kind um 10.000 Euro. Ausschlaggebend ist, dass die Kinder am Tag der Antragstellung unter 18 Jahren sind und im Haushalt der Antragsteller leben.

Bei dem maximal zulässigen Haushaltseinkommen handelt es sich um das zu versteuernde Einkommen der im Haushalt wohnenden Ehe- oder Lebenspartner. Für die Berechnung herangezogen wird das durchschnittliche Einkommen des vorletzten und vorvorletzten Jahres (gemäß Einkommensteuerbescheid). 

KfW-Förderung 300 im Einzelnen
  • Neubau und Erstkauf selbstgenutzter und klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland
  • In beiden Förderstufen (Effizienzhaus-Stufe 40 und Effizienzhaus-Stufe 40 QNG) werden die Planung und Baubegleitung durch die Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit gefördert
  • In beiden Förderstufen wird die Nachhaltigkeitszertifizierung gefördert

NICHT gefördert werden

  • Personen, die bereits eine Förderung aus dem Baukindergeld (424) erhalten haben
  • Personen, die bereits ein Wohngebäude oder einen Anteil an einem Wohngebäude in Deutschland besitzen
  • Umschuldungen bestehender Kredite
  • Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
  • Der Kauf eines Grundstücks
  • Der Neubau oder Kauf von Ferienhäusern und Ferienwohnungen
  • Wohngebäude, welche mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden 
  • Eine Kombination mit den KfW-Programmen 261 oder 297 ist nicht möglich. Eine Kombination mit dem Programm 298 ist nur möglich, wenn eine zweite Wohneinheit errichtet wird.

Mögliche Kreditlaufzeiten

  • 4 bis 35 Jahre Laufzeit bei einer tilgungsfreien Anlaufzeit von 1 bis 5 Jahren
  • 4 bis 10 Jahre Laufzeit mit vollständiger Tilgung zum Laufzeitende (endfälliges Darlehen)

Wen fördert das Programm KfW 300?

Eine Förderung erhalten natürliche Personen, wenn sie Wohneigentum (KfW-Effiziezhaus-Stufe 40) bauen oder ersterwerben, dieses selbst bewohnen und die sonstigen, zuvor genannten Voraussetzungen erfüllt werden.


KfW-Kredit 297 (Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – Selbstnutzung)

Was fördert das Programm KFN 297?

  • Den Bau oder Ersterwerb klimafreundlicher Wohngebäude (KfW-Effizienzhaus 40) zur Selbstnutzung
  • Die Umwidmung einer unbeheizten Nichtwohnfläche in eine neue Wohneinheit
  • Bis zu 150.000 Euro Förderkredit pro Wohneinheit

Aktuelle KfW-Konditionen: Hier einsehen

Das Programm fördert den Neubau oder Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme) von Gebäuden im energetischen Standard eines Effizienzhauses-/gebäudes 40 mit maximal 100.000 EUR pro Wohneinheit. Kann zur Anforderung der geringen Treibhaus­gas­emissionen zusätzlich ein Nachhaltigkeitszertifikat (QNG – Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) ausgestellt werden, erhöht sich die Förderung auf maximal 150.000 EUR pro Wohneinheit. Weitere Voraussetzung ist, dass die Wohneinheit nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird. 

Die Zinsbindung ist auf 10 Jahre festgeschrieben. Für die Laufzeit kann eine Auswahl zwischen 4 bis zu 35 Jahren getroffen werden. Der Zinssatz ist abhängig von der gewählten Laufzeitkategorie (4 bis 10 Jahre, 11 bis 25 Jahre oder 26 bis 35 Jahre) und die tilgungsfreie Anlaufzeit von mindestens einem Jahr kann auf bis zu 2, 3 oder 5 Jahre erweitert werden. Ein endfälliges Darlehen mit 4 bis zu 10 Jahren Laufzeit und Zinsbindung wird ebenfalls angeboten.

Der Kreditbetrag, welcher zu 100 % ausbezahlt wird, kann in einer Summe oder in Teilbeträgen innerhalb von 12 Monaten abgerufen werden. Eine Verlängerung der Bereitstellungszeit auf maximal 24 Monate ist möglich, wobei die KfW ab dem 13. Monat Bereitstellungszinsen in Höhe von 0,15 % pro Monat (auf den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag) berechnet. Während der Zinsbindung ist ausschließlich die Rückzahlung der gesamten Restschuld gegen Vorfälligkeitsentschädigung (Vorfälligkeitsentschädigungsrechner) möglich. Teilrückzahlungen sind ausgeschlossen. Zum Ende der Zinsbindung kann das Darlehen jedoch kostenlos teilweise oder komplett zurückgezahlt werden.

KfW-Förderung 297 im Einzelnen

Bau oder Ersterwerb eines neuen Effizienzhauses (Effizienzhaus-Stufe 40)

  • Baukosten und Baunebenkosten Neubau (ohne Grundstückskosten)
  • Kaufpreis für den Ersterwerb des Wohngebäudes (ohne die Grundstückskosten)
  • Kosten der Beratung, Planung und Baubegleitung
  • Nachhaltigkeitszertifizierung eines Neubaus mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“, wenn eine Effizienzhaus-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreicht wird (Informationen über die Nachhaltigkeitszertifizierung erhalten Sie hier)
  • Eigenleistungen
  • Wohneinheiten im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland

NICHT gefördert werden

  • Grundstückskäufe
  • Wohneinheiten, die mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden
  • Zu sanierende Wohneinheiten (hierfür steht das KfW-Programm 261 zur Verfügung)
  • Umschuldungen bestehender Kredite
  • Nachfinanzierungen zu bereits begonnenen oder abgeschlossenen Vorhaben
  • Eine Kombination mit den KfW-Programmen 261 oder 300 ist nicht möglich

Mögliche Kreditlaufzeiten

  • 4 bis 35 Jahre Laufzeit bei einer tilgungsfreien Anlaufzeit von 1 bis 5 Jahren
  • 4 bis 10 Jahre Laufzeit mit vollständiger Tilgung zum Laufzeitende (endfälliges Darlehen)

Wen fördert das Programm KfW 297?

Mit diesem Programm werden ausschließlich natürliche Personen (Privatpersonen) oder Wohneigentumsgemeinschaften gefördert, die das Wohngebäude bzw. die Wohneinheit selbst bewohnen. 


KfW-Kredit 298 (Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – Vermietung)

Was fördert das Programm KFN 298?

  • Den Bau oder Ersterwerb klimafreundlicher Wohngebäude (KfW-Effizienzhaus 40) zur Vermietung
  • Die Umwidmung einer unbeheizten Nichtwohnfläche in eine neue Wohneinheit
  • Bis zu 150.000 Euro Förderkredit pro Wohneinheit

Aktuelle KfW-Konditionen: Hier einsehen

Das Programm fördert den Neubau oder Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme) von Gebäuden im energetischen Standard eines Effizienzhauses-/gebäudes 40 mit maximal 100.000 EUR pro Wohneinheit. Kann zur Anforderung der geringen Treibhaus­gas­emissionen zusätzlich ein Nachhaltigkeitszertifikat (QNG – Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) ausgestellt werden, erhöht sich die Förderung auf maximal 150.000 EUR pro Wohneinheit. Weitere Voraussetzung ist, dass die Wohneinheit nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird. 

Die Zinsbindung ist auf 10 Jahre festgeschrieben. Für die Laufzeit kann eine Auswahl zwischen 4 bis zu 35 Jahren getroffen werden. Der Zinssatz ist abhängig von der gewählten Laufzeitkategorie (4 bis 10 Jahre, 11 bis 25 Jahre oder 26 bis 35 Jahre) und die tilgungsfreie Anlaufzeit von mindestens einem Jahr kann auf bis zu 2, 3 oder 5 Jahre erweitert werden. Ein endfälliges Darlehen mit 4 bis zu 10 Jahren Laufzeit und Zinsbindung wird ebenfalls angeboten.

Der Kreditbetrag, welcher zu 100 % ausbezahlt wird, kann in einer Summe oder in Teilbeträgen innerhalb von 12 Monaten abgerufen werden. Eine Verlängerung der Bereitstellungszeit auf maximal 24 Monate ist möglich, wobei die KfW ab dem 13. Monat Bereitstellungszinsen in Höhe von 0,15 % pro Monat (auf den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag) berechnet. Während der Zinsbindung ist ausschließlich die Rückzahlung der gesamten Restschuld gegen Vorfälligkeitsentschädigung (Vorfälligkeitsentschädigungsrechner) möglich. Teilrückzahlungen sind ausgeschlossen. Zum Ende der Zinsbindung kann das Darlehen jedoch kostenlos teilweise oder komplett zurückgezahlt werden.

KfW-Förderung 298 im Einzelnen

Bau oder Ersterwerb eines neuen Effizienzhauses (Effizienzhaus-Stufe 40)

  • Baukosten und Baunebenkosten Neubau (ohne Grundstückskosten)
  • Kaufpreis für den Ersterwerb des Wohngebäudes (ohne die Grundstückskosten)
  • Kosten der Beratung, Planung und Baubegleitung
  • Nachhaltigkeitszertifizierung eines Neubaus mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“, wenn eine Effizienzhaus-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreicht wird (Informationen über die Nachhaltigkeitszertifizierung erhalten Sie hier)
  • Eigenleistungen
  • Wohneinheiten im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland

NICHT gefördert werden

  • Grundstückskäufe
  • Wohneinheiten, die mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden
  • Zu sanierende Wohneinheiten (hierfür steht das KfW-Programm 261 zur Verfügung)
  • Umschuldungen bestehender Kredite
  • Nachfinanzierungen zu bereits begonnenen oder abgeschlossenen Vorhaben
  • Politische Parteien, der Bund oder die Bundesländer inkl. deren Einrichtungen
  • Eine Kombination mit den KfW-Programmen 124 oder 261 ist nicht möglich. Eine Kombination mit dem Programm 300 ist nur möglich, wenn eine zweite Wohneinheit errichtet wird.

Mögliche Kreditlaufzeiten

  • 4 bis 35 Jahre Laufzeit bei einer tilgungsfreien Anlaufzeit von 1 bis 5 Jahren
  • 4 bis 10 Jahre Laufzeit mit vollständiger Tilgung zum Laufzeitende (endfälliges Darlehen)

Wen fördert das Programm KfW 298?

  • Natürliche Personen (Privatpersonen) oder Wohneigentumsgemeinschaften, die das Wohngebäude / die Wohneinheit nicht selbst bewohnen
  • Einzelunternehmer, Freiberufler und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Juristische Personen des Privatrechts (wie Wohnungsbaugenossenschaften)
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (wie Kammern oder Verbände)
  • Soziale Organisationen und Vereine

KfW-Kredit 261 (Wohngebäude sanieren oder Kauf eines sanierten Eigenheims)

Was fördert das Programm BEG 261?

  • Die energetische Komplettsanierung einer bestehenden Immobilie mindestens zur Effizienzhaus-Stufe 85 und den Ersterwerb von Wohnraum nach einer energieeffizienten Komplettsanierung zum Effizienzhaus 85 oder niedriger
  • Bis zu 150.000 Euro Förderkredit pro Wohneinheit
  • Bis zu 37.500 Euro Tilgungszuschuss pro Wohneinheit
  • 10 % Extra-Tilgungszuschuss für die Sanierung eines „Worst Performing Buildings“ (WPB), wenn das Gebäude zu den schlechtesten 25 % aller Gebäude in Deutschland, in Bezug auf den Sanierungszustand, zählt (z. B. Klasse „H gemäß Energieausweis)
  • 15 % Extra-Tilgungszuschuss bei serieller Sanierung und Erreichen der Effizienzstufen 55 oder 40
  • Ab 01.01.2024 soll der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen ebenfalls gefördert werden (neben der bisherigen Sanierungsförderung). Wie die Umsetzung des Beschlusses der Bundesregierung konkret im Förderprogramm geregelt wird, ist noch nicht bekannt. 

Baubegleitung

  • Wenn dadurch eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird
  • 10.000 Euro je Vorhaben (bei Objekten mit maximal 2 Wohneinheiten) sowie 50 % Tilgungszuschuss bzw. bis zu 5.000 EUR   
  • Bis zu 40.000 EUR je Vorhaben (bei Objekten mit mindestens 3 Wohneinheiten, dabei je Wohneinheit 4.000 EUR) sowie 50 % Tilgungszuschuss bis max. 2.000 EUR je Wohneinheit bzw. 20.000 EUR je Vorhaben

Aktuelle KfW-Konditionen: Hier einsehen

Die KfW-Förderung erfolgt für die Komplettsanierung einer bestehenden Immobilie zum Effizienzhaus oder den Ersterwerb nach einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus, unabhängig davon, ob Sie das Wohneigentum selbst nutzen oder vermieten. Voraussetzung ist, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige zum Antragszeitpunkt mindestens 5 Jahre zurück liegt. Ferner steht die Förderung unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch besteht grundsätzlich nicht.

Die Förderung in Abhängigkeit von der Effizienzhaus-Stufe:

  • KfW-Effizienzhaus 40 (**): 25 % der Darlehenssumme
    (Darlehenssumme max. 150.000 Euro, Tilgungszuschuss max. 37.500 Euro)
  • KfW-Effizienzhaus 40: 20 % der Darlehenssumme
    (Darlehenssumme max. 120.000 Euro, Tilgungszuschuss max. 24.000 Euro)
  • KfW-Effizienzhaus 55 (**): 20 % der Darlehenssumme
    (Darlehenssumme max. 150.000 Euro, Tilgungszuschuss max. 30.000 Euro)
  • KfW-Effizienzhaus 55: 15 % der Darlehenssumme
    (Darlehenssumme max. 120.000 Euro, Tilgungszuschuss max. 18.000 Euro)
  • KfW-Effizienzhaus 70 (**): 15 % der Darlehenssumme
    (Darlehenssumme max. 150.000 Euro, Tilgungszuschuss max. 22.500 Euro)
  • KfW-Effizienzhaus 70: 10 % der Darlehenssumme
    (Darlehenssumme max. 120.000 Euro, Tilgungszuschuss max. 12.000 Euro)
  • KfW-Effizienzhaus 85 (**): 10 % der Darlehenssumme
    (Darlehenssumme max. 150.000 Euro, Tilgungszuschuss max. 15.000 Euro)
  • KfW-Effizienzhaus 85: 5 % der Darlehenssumme
    (Darlehenssumme max. 120.000 Euro, Tilgungszuschuss max. 6.000 Euro)
  • KfW-Effizienzhaus Denkmal (**): 10 % der Darlehenssumme
    (Darlehenssumme max. 150.000 Euro, Tilgungszuschuss max. 15.000 Euro)
  • KfW-Effizienzhaus Denkmal: 5 % der Darlehenssumme
    (Darlehenssumme max. 120.000 Euro, Tilgungszuschuss max. 6.000 Euro)

(**Wenn die Immobilie zusätzlich die Kriterien für eine Erneuerbare-Energien-Klasse oder eine Nachhaltigkeits-Klasse erfüllt.

Zusätzlich zu vorgenannten Tilgungszuschüssen können die Zuschüsse zum WPB (Worst Performing Building) und zur seriellen Sanierung kombiniert werden. Bei Inanspruchnahme beider Zusatz-Förderungen ist der Zuschuss auf 20 % (anstatt 25 %) begrenzt. Inklusive der Effizienzhaus-Tilgungszuschüsse können somit maximal 45 % Tilgungszuschuss erreicht werden. Der Tilgungszuschuss wird nach Abschluss des Vorhabens gutgeschrieben. Eine Barauszahlung oder Überweisung ist nicht möglich.

(Zum KfW / BEG Tilgungszuschuss- / Zuschussrechner gelangen Sie hier)

Anstatt des KfW-Kredites (inklusive Tilgungszuschuss) können Sie alternativ auch nur einen Zuschuss beantragen. Zum KfW-Zuschussportal gelangen Sie hier.

Die Bindung des Zinssatzes beläuft sich auf 10 Jahre. Für die Laufzeit kann eine Auswahl zwischen 4 bis zu 30 Jahren getroffen werden. Der Zinssatz ist abhängig von der gewählten Laufzeitkategorie (4 bis 10 Jahre, 11 bis 20 Jahre oder 21 bis 30 Jahre) und die tilgungsfreie Anlaufzeit von mindestens einem Jahr kann auf bis zu 2, 3 oder 5 Jahre erweitert werden. Ein endfälliges Darlehen mit 4 bis zu 10 Jahren Laufzeit und Zinsbindung wird ebenfalls angeboten.

Die Auszahlung des Kredites kann in einem Betrag oder in Teilbeträgen erfolgen. Für noch nicht abgerufene Darlehensteile fallen ab dem 13. Monat nach Kreditzusage Bereitstellungszinsen in Höhe von 0,15 % pro Monat an. Während der Zinsbindung ist die Rückzahlung der gesamten Restschuld gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Teilrückzahlungen sind ausgeschlossen. Zum Ende der Zinsbindung kann die Förderung ohne Kosten teilweise oder komplett zurückgezahlt werden.

KfW-Förderung 261 im Einzelnen

Komplettsanierung einer bestehenden Immobilie zum Effizienzhaus oder Ersterwerb nach einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus der Stufe 85 oder niedriger

  • Alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzhaus-Stufe 85 oder niedriger führen sowie Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten (Voraussetzung: Der Bauantrag oder die Bauanzeige liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurück)
  • Sanierung von Baudenkmalen oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz
  • Kosten der energetischen Sanierung, wenn diese im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen werden
  • Kosten der Beratung, Planung und Baubegleitung sowie eine akustische Fachplanung (Lärmschutz bei stationären Geräten wie z. B. Wärmepumpen)
  • Weiterhin unterstützt Sie dieser KfW-Kredit bei der Umwidmung von Nicht-Wohnfläche in neue Wohneinheiten bzw. die Erweiterung bestehender Wohnfläche. Bei der Umwidmung einer unbeheizten Nicht-Wohnfläche in eine neue Wohneinheit wird mittels KfW-Programm 297/298 gefördert.

NICHT gefördert werden

  • Umschuldungen bestehender Kredite
  • Nachfinanzierungen zu bereits begonnenen oder abgeschlossenen Vorhaben
  • Netzeinspeisende Photovoltaik-Anlagen
  • Eine Kombination mit den KfW-Programmen 297, 298 oder 300 ist nicht möglich

Mögliche Kreditlaufzeiten

  • 4 bis 30 Jahre Laufzeit bei einer tilgungsfreien Anlaufzeit von 1 bis 5 Jahren
  • 4 bis 10 Jahre Laufzeit mit vollständiger Tilgung zum Laufzeitende (endfälliges Darlehen)

Wen fördert das Programm KfW 261?

Es wird jeder Antragsteller gefördert, der eine Wohnimmobilie sanieren möchte bzw. eine komplettsanierte, energieeffiziente Wohnimmobilie ersterwirbt. Dazu gehören Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, Freiberufler, juristische Personen des Privatrechts, Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts, Kommunen oder Contracting-Geber.

Für die Antragstellung ist ein Energieeffizienz-Experte für Förderprodukte der KfW aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Fördermaßnahmen des Bundes hinzuzuziehen. Für die Baubegleitung erfolgt eine Förderung durch die KfW mit einem zusätzlichen Darlehen, bei welchem die Hälfte durch Tilgungszuschuss erlassen wird.


KfW-Kredit 159 (Altersgerecht Umbauen)

Was fördert das Programm 159?

  • Den Abbau von Barrieren, mehr Wohnkomfort, verbesserten Einbruchschutz, Umwidmung von Nicht-Wohnflächen zu Wohnflächen bzw. die Veränderung dieser sowie den Ersterwerb von Wohnraum nach solchen Maßnahmen
  • Bis zu 50.000 Euro Förderkredit pro Wohnung

Aktuelle KfW-Konditionen: Hier einsehen

KfW-Förderung Altersgerecht Umbauen, Infografik

Es werden Umbaumaßnahmen gefördert, welche Barrieren reduzieren, den Wohnkomfort erhöhen oder den Einbruchschutz verbessern (siehe Infografik) sowie der Ersterwerb von Wohnraum nach solchen Maßnahmen und die Umwidmung von Nicht-Wohnflächen zu Wohnflächen. Die Förderung ist für selbst genutzten wie auch für vermieteten Wohnraum möglich. Der Höchstbetrag dieses Kredites liegt bei 50.000 Euro je Wohnung.

Der Zinssatz kann wahlweise für 5 oder 10 Jahre gebunden werden. Die KfW-Förderung wird in einem Betrag oder in Teilbeträgen ausgezahlt. Für noch nicht abgerufene Darlehensteile werden ab 13 Monaten nach dem Zusagedatum Bereitstellungszinsen in Höhe von 0,15 % pro Monat fällig. Während der Zinsbindung ist die Rückzahlung der gesamten Restschuld gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Teilrückzahlungen sind ausgeschlossen. Zum Ende der Zinsbindung kann die Förderung ohne Kosten teilweise oder komplett zurückgezahlt werden.

KfW-Förderung 159 im Einzelnen
  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung, das heißt Maßnahmen der folgenden Kategorien: Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen, Eingangsbereich und Wohnungszugang, Überwindung von Treppenstufen, Anpassung der Raumaufteilung und Schwellenabbau, Maßnahmen an Sanitärräumen, Maßnahmen zur Verbesserung der Orientierung, Kommunikation, Unterstützung im Alltag sowie Schaffung von Gemeinschaftsräumen und Mehrgenerationenwohnen
  • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz, das heißt Einbau von einbruchhemmenden Haus- und Wohnungstüren oder Nachrüstsysteme für diese, Einbau von einbruchhemmenden Garagentoren, Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster und Fenstertüren, Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen, Einbau von einbruchhemmenden Gitter-, Klapp- und Rollläden sowie der Einbau von Gefahrenwarnanlagen und Sicherheitstechnik in Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion
  • Barrierearmer Umbau von bestehenden beheizten Nicht-Wohnflächen (beispielsweise Gewerbeflächen) zu Wohnraum, die Wohnflächenerweiterung von unbeheizten Räumen oder auch die Änderung von Grundrissen, um barrierearme Wohneinheiten zu bilden
  • Umbaumaßnahmen zum KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“
  • Ersterwerb von barrierearm saniertem Wohnraum (wenn die Umbaukosten im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen werden)

NICHT gefördert werden

  • Ferienhäuser und Ferienwohnungen sowie Boardinghäuser als Beherbergungsbetriebe
  • Gewerblich genutzte Flächen und Gebäude
  • Pflege- und Altenwohnheime
  • Umschuldungen bestehender Kredite
  • Nachfinanzierungen zu bereits begonnenen oder abgeschlossenen Vorhaben
  • Digitale Geräte zur Unterhaltungselektronik (zum Beispiel Smartphone oder Tablet)

Anstatt des KfW-Kredites können Sie alternativ auch einen Zuschuss beantragen. Zum KfW-Zuschussportal gelangen Sie hier.

Mögliche Kreditlaufzeiten

  • 4 bis 30 Jahre Laufzeit bei einer tilgungsfreien Anlaufzeit von 1 bis 5 Jahren
  • 4 bis 10 Jahre Laufzeit mit vollständiger Tilgung zum Laufzeitende (endfälliges Darlehen)

(Tilgungsrechner für den KfW-Kredit 159: Rechner Altersgerecht Umbauen)

Wen fördert das Programm Altersgerecht Umbauen – KfW 159?

Die KfW bietet diese Förderung – unabhängig vom Alter – für alle an, die Barrieren reduzieren, den Einbruchschutz erhöhen oder Nichtwohnflächen zu Wohnflächen umbauen möchten bzw. entsprechend umgebauten Wohnraum ersterwerben.

KfW-Kredit: Darlehen vom Staat
Staatliche Förderdarlehen

Vorteile und Nachteile von KfW-Darlehen

Vorteile

  • Zinsgünstige Kredite vom Staat
  • Tilgungsfreie Anlaufzeiten (zwischen 1 und 5 Jahren)
  • Tilgungszuschüsse je nach Förderprogramm
  • Kombinierbar mit anderen KfW-Förderdarlehen
  • Kombinierbar mit anderen Darlehensarten

Nachteile

  • Insbesondere in Niedrigzinsphasen und in Abhängigkeit vom jeweiligen Beleihungswert liegt das Zinsniveau anderer Kreditinstitute oftmals unter den KfW-Zinssätzen. Je nach Programm und Höhe des Tilgungszuschusses kann es finanziell von Vorteil sein, Angebote anderer Anbieter auszuwählen.
  • Begrenzte Zinsbindungen und Darlehenslaufzeiten
  • Die begrenzte Laufzeit der KfW-Darlehen und die daraus resultierende höhere anfängliche Tilgung kann zu einer Erhöhung der monatlichen Kreditrate führen.
  • Während der Zinsbindung ist nur die Rückzahlung der gesamten Restschuld gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich

Sie interessieren sich für einen günstigen KfW-Kredit?

Dabei unterstützen wir Sie gerne:

  • Wir identifizieren die passenden staatlichen Kredite für Ihr Vorhaben.
  • Wir finden die richtige Konstellation aus Immobiliendarlehen und KfW-Kredit.
  • Wir prüfen, ob sich verschiedene KfW-Förderdarlehen für Ihr Vorhaben miteinander kombinieren lassen.

Die bundeseigene KfW-Förderung kann problemlos mit einer Immobilienfinanzierung kombiniert werden und Sie können diese für jedes neue Vorhaben beantragen. Kontaktieren Sie uns persönlich, indem Sie kostenlos und unverbindlich Finanzierungsvorschläge anfragen. Unsere erfahrenen Berater beantworten Ihre Fragen und helfen Ihnen gerne weiter: Finanzierung anfragen.

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