KfW-Förderung: Günstiger Kredit und Förderprogramme
KfW-Förderung auf einen Blick
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KfW-Förderung: Günstiger Kredit vom Staat

Die wichtigsten KfW-Förderprogramme, Fördermittel und Zuschüsse.

Auf dieser Seite erfahren Sie, was die KfW-Förderung genau ist, welche Maßnahme mit welchem KfW-Kredit, Fördermittel und Zuschuss gefördert wird und worum es sich bei einem KfW-Effizienzhaus handelt. Wir geben Ihnen einen Überblick der möglichen Förderprogramme.

Was ist die KfW?

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine staatliche deutsche Förderbank. Sie wurde nach dem Zweiten Weltkrieg mit dem Ziel gegründet, den Wiederaufbau und die Belebung der deutschen Wirtschaft zu finanzieren. Mittlerweile zählt die Staatsbank KfW zu den größten Förderanstalten der Welt und ist, gemessen an der Bilanzsumme von mehreren hundert Milliarden Euro, die drittgrößte Bank in Deutschland. Für die Haftung sämtlicher KfW-Kredite und Verbindlichkeiten der Entwicklungsbank tritt die Bundesrepublik Deutschland ein.

Das Betätigungsfeld der Bankengruppe KfW umfasst insbesondere folgende Bereiche:

  • Finanzierung von Existenzgründung und Mittelstand
  • Kreditvergabe an Privatpersonen, kleine und mittelständische Unternehmen
  • Förderung von Wohnbau und Energiesparen (Neubau und Bestandsimmobilie)
  • Finanzierung von kommunalen Infrastrukturmaßnahmen
  • Förderung von Aus- und Weiterbildung (Studienkredit)

Was fördert die KfW?

KfW-Förderdarlehen können für viele verschiedene Vorhaben beantragt werden. Hierzu gehören unter anderem:

  • Kauf von Wohneigentum
  • Bau eines Hauses
  • Modernisierungen
  • Altersgerechtes Umbauen
  • Energieeffizientes Sanieren
  • Photovoltaik
  • Einbruchschutz und Barrierefreiheit

Mit einem KfW-Kredit werden Wohneigentümer vom Staat gefördert. Die KfW-Förderung erfolgt über niedrige Zinssätze und – je nach Vorhaben – über Tilgungszuschüsse. KfW-Darlehen werden, wie es bei Hypothekenkrediten üblich ist, grundpfandrechtlich gesichert.

Sie können KfW-Fördermittel für jedes Vorhaben neu beantragen. Dabei besteht die Möglichkeit, verschiedene KfW-Kredite miteinander zu kombinieren und somit mehrfach von den Zinskonditionen der KfW zu profitieren und Geld zu sparen.

XPERT-Tipp
Planen Sie in Zukunft ein Haus zu bauen, Wohneigentum zu kaufen oder zu sanieren, so empfiehlt es sich, den KfW-Antrag zu stellen, bevor Sie mit dem Bau beginnen oder der Kauf abgeschlossen haben: Die KfW vergibt Immobilienkredite nicht nachträglich.

Förderdarlehen werden nicht direkt durch die KfW vergeben

KfW-Kredit: Darlehen werden durchgeleitet, Infografik

Wie unsere Infografik veranschaulicht, vergibt die staatseigene Bank ihre Förderkredite nicht selbst. Die Vergabe erfolgt über andere Banken, sogenannte durchleitende Kreditinstitute. Die KfW-Förderbank steht Ihnen für generelle Auskünfte zur Verfügung, die Formalitäten (wie etwa die Anträge) klären Sie jedoch mit dem durchleitenden Institut. Die durchleitende Bank muss nicht zwangsläufig Ihre Hausbank sein. Sie können einen KfW-Kredit von jeder mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau kooperierenden Bank erhalten. Zuschüsse hingegen werden direkt über die KfW beantragt (zum KfW-Zuschussportal gelangen Sie hier).

KfW-Förderung im Überblick

Günstige Zinsen und Tilgungszuschüsse für Ihre Finanzierung.

Die KfW-Mittelstandsbank vergibt Fördermittel im Rahmen einer Baufinanzierung an Immobilienbesitzer sowie angehende Wohneigentümer. Sie fördert folgende Vorhaben: den Bau, den Kauf, die energetische Sanierung und Modernisierung sowie den energetischen Umbau.

Die KfW-Förderung besteht in der Vergabe von zinsgünstigen Krediten, welche als Annuitätendarlehen oder als ein endfälliges Darlehen in Anspruch genommen werden können. Innerhalb einiger Förderprogramme gewährt die KfW-Kreditbank zusätzlich Zuschüsse, welche bei Erfüllung bestimmter Kriterien die Restschuld nachträglich reduzieren. Die Förderung lohnt sich ohne Frage insbesondere dann, wenn das Vorhaben energieeffiziente Maßnahmen (Reduzierung des Energieverbrauches bzw. der Heizkosten einer Immobilie) umfasst.

Immobilienkredite der KfW-Bank sind in ihrer Kreditsumme nach oben hin begrenzt und werden über eine Grundschuld an dem zu finanzierenden Objekt besichert. Verschiedene KfW-Förderkredite sind grundsätzlich miteinander sowie mit Immobiliendarlehen anderer Kreditinstitute kombinierbar. Übersteigt Ihr Kreditbedarf die maximale KfW-Fördersumme, so ist es möglich, den Restbetrag mithilfe von Darlehen anderer Banken zu decken.

KfW-Zinsen

Die aktuellen KfW-Zinssätze der verschiedenen Förderprogramme können Sie hier einsehen.

Die aktuellen Zinssätze der Kreditbanken in Deutschland sehen Sie hier: Aktuelle Bauzinsen.

Was ist ein KfW-Effizienzhaus?

KfW-Förderung Effizienzhaus, Schaubild

Ein Großteil der KfW-Finanzierungen, die für Immobilien genehmigt werden, zielen auf eine Verbesserung der Energieeffizienz ab. Dies trägt dazu bei, die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung zu erreichen. Eines der energiepolitischen Hauptziele besteht darin, den Primärenergiebedarf (die gesamte Energie, die notwendig ist, um den Energiebedarf einer Immobilie zu decken) aller Gebäude in Deutschland bis zum Jahr 2050 um 80 % gegenüber dem Jahr 2008 zu senken und somit den klimaneutralen Gebäudebestand zu erweitern. Wie die KfW Energieeffizienz fördert, können Sie unserem Schaubild entnehmen.

Ein KfW-Effizienzhaus stellt ein Gebäude dar, welches Vorgaben der Förderbank KfW hinsichtlich eines bestimmten Energieeffizienz-Standards erfüllt. Als Bemessungsgrundlage zieht die KfW Werte des Primärenergiebedarfes und des Transmissionswärmeverlustes eines Gebäudes heran. (Der Transmissionswärmeverlust ist die Menge an Energie, die bei einem Gebäude nach außen verlorengeht). Je nachdem, welche Werte das Gebäude erreicht, unterscheidet die KfW zwischen den folgenden KfW-Effizienzhäusern:

  • KfW-Effizienzhaus 40 Plus (Neubau)
  • KfW-Effizienzhaus 40 (Neubau)
  • KfW-Effizienzhaus 55 (Neubau oder Bestandsobjekt)
  • KfW-Effizienzhaus 70 (Bestandsobjekt)
  • KfW-Effizienzhaus 85 (Bestandsobjekt)
  • KfW-Effizienzhaus Denkmal (Bestandsobjekt)

Hierbei gilt: Je geringer die Zahl, desto energieeffizienter ist das Gebäude. Die Zahl gibt an, welchen jährlichen Primärenergiebedarf das Haus im Verhältnis zu einem vergleichbaren Neubau gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) maximal aufweisen darf. Dabei orientieren sich die Effizienzhaus-Standards jeweils an 100 %.

Zum Beispiel: Das KfW-Effizienzhaus 100 entspricht zu 100 % den vorgegebenen Werten des GEG. Das KfW-Effizienzhaus 55 verbraucht dagegen nur 55 % der Energie (im Verhältnis zu den vorgegebenen Werten) und ist dementsprechend deutlich energieeffizienter.

Für die KfW-Förderung bedeutet das: Je energiesparender das KfW-Effizienzhaus ist, desto höher fallen die Tilgungszuschüsse aus.

KfW-Förderung: Förderprogramme im Detail
Die KfW-Förderprogramme

KfW-Förderprogramme im Detail

(Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA))

Im Folgenden stellen wir Ihnen detailliert die wichtigsten Förderprogramme vor:

KfW-Kredit 124 (Wohneigentumsprogramm)

Was fördert das Programm 124?

  • Den Bau oder Kauf von selbst genutztem Wohnraum
  • Bis zu 100.000 Euro Förderkredit
  • Aktuelle KfW-Konditionen: Hier einsehen

Es werden der Bau oder Kauf selbst bewohnter Eigenheime oder selbst genutzter Eigentumswohnungen mit einem zinsgünstigen Kredit bis zu 100.000 Euro pro Vorhaben gefördert. Die Festschreibung des Zinssatzes liegt wahlweise bei 5 oder 10 Jahren. Der Förderkredit wird in voller Höhe grundpfandrechtlich gesichert. Die Auszahlung der KfW-Förderung kann in einer vollen Summe oder in Teilbeträgen erfolgen. Für noch nicht abgerufene Darlehensteile fallen 13 Monate nach der Kreditzusage durch die Förderanstalt Bereitstellungszinsen in Höhe von 0,15 % pro Monat an. Während der Zinsbindung ist die Rückzahlung der gesamten Restschuld gegen Vorfälligkeitsentschädigung (Vorfälligkeitsentschädigungsrechner) möglich. Teilrückzahlungen sind ausgeschlossen. Zum Ende der Zinsbindung kann die Förderung ohne Kosten teilweise oder komplett zurückgezahlt werden.

KfW-Förderung 124 im Einzelnen

Kauf

  • Kaufpreis
  • Kaufnebenkosten (wie zum Beispiel Notar- und Grundbuchkosten, Maklergebühren und die Grunderwerbsteuer)
  • Kosten für die Instandsetzung, den Umbau und die Modernisierung

Neubau

  • Kosten des Baugrundstücks (der Erwerb darf bei KfW-Antragsstellung nicht länger als 6 Monate zurückliegen)
  • Kosten der Baumaßnahme (Material- und Arbeitskosten)
  • Baunebenkosten (wie zum Beispiel Notar- und Grundbuchkosten, Grunderwerbsteuer, Maklergebühren, Architektenhonorare und Kosten für Energie- bzw. Bauberater)
  • Kosten der Außenanlage

NICHT gefördert werden

  • Ferienhäuser und Ferienwohnungen
  • Umschuldungen bestehender Kredite
  • Nachfinanzierungen zu bereits begonnenen oder abgeschlossenen Vorhaben
  • Vermietete oder gewerblich genutzte Flächen
  • Wohnraumerweiterungen

Mögliche Kreditlaufzeiten

  • 4 bis 25 Jahre Laufzeit bei einer tilgungsfreien Anlaufzeit von 1 bis 3 Jahren
  • 4 bis 10 Jahre Laufzeit mit vollständiger Tilgung zum Laufzeitende (endfälliges Darlehen)

(Tilgungsrechner für den KfW-Kredit 124: Rechner Wohneigentum)

Wen fördert das Wohneigentumsprogramm – KfW 124?

Ausschließlich natürliche Personen erhalten eine Förderung, wenn sie Eigentum bauen oder erwerben und dieses selbst bewohnen.


KfW-Kredit 261 Wohngebäude (Energieeffizient bauen, kaufen und sanieren)

Was fördert das Programm BEG 261?

  • Den Bau oder Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses oder einer entsprechenden Eigentumswohnung
  • Die energetische Komplettsanierung einer bestehenden Immobilie zum Effizienzhaus und den Ersterwerb von Wohnraum nach einer energieeffizienten Komplettsanierung zum Effizienzhaus
  • Bis zu 120.000 Euro Förderkredit pro Wohneinheit bei Neubau und Ersterwerb
  • Bis zu 150.000 Euro Förderkredit pro Wohneinheit bei Komplettsanierung zum Effizienzhaus und Ersterwerb nach Komplettsanierung zum Effizienzhaus
  • Bis zu 6.000 Euro Tilgungszuschuss bei Neubau und Ersterwerb
  • Bis zu 37.500 Euro Tilgungszuschuss bei Komplettsanierung zum Effizienzhaus und Ersterwerb nach Komplettsanierung zum Effizienzhaus
  • Aktuelle KfW-Konditionen: Hier einsehen

Die KfW-Förderung erfolgt für den Bau und Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses oder einer entsprechenden Eigentumswohnung sowie für die Komplettsanierung einer bestehenden Immobilie zum Effizienzhaus oder den Ersterwerb nach einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus, unabhängig davon, ob Sie das Wohneigentum selbst nutzen oder vermieten. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 150.000 Euro für jede Wohnung. Der Tilgungszuschuss für jede Wohneinheit beträgt:

Bau oder Ersterwerb eines neuen Effizienzhauses

  • KfW-Effizienzhaus 40 NH (Nachhaltigkeits-Klasse): 5 % der Darlehenssumme
    (Darlehenssumme max. 120.000 Euro, Tilgungszuschuss max. 6.000 Euro)

Das Qualitäts­siegel nach­haltiges Gebäude ist seit Mitte 2021 optionaler Teil der Bundes­förderung für effiziente Gebäude und wird nun verpflichtend, um die Neubau­förderung beantragen zu können. Damit wird ein wichtiges Signal für die Neu­ausrichtung gesetzt.

Der Tilgungszuschuss wird nach Abschluss des Vorhabens gutgeschrieben. Eine Barauszahlung oder Überweisung ist nicht möglich.

(Zum KfW / BEG Tilgungszuschuss- / Zuschussrechner gelangen Sie hier)

Komplettsanierung einer bestehenden Immobilie zum Effizienzhaus oder Ersterwerb nach einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus

  • KfW-Effizienzhaus 40 (**): 25 % der Darlehenssumme
    (Darlehenssumme max. 150.000 Euro, Tilgungszuschuss max. 37.500 Euro)
  • KfW-Effizienzhaus 40: 20 % der Darlehenssumme
    (Darlehenssumme max. 120.000 Euro, Tilgungszuschuss max. 24.000 Euro)
  • KfW-Effizienzhaus 55 (**): 20 % der Darlehenssumme
    (Darlehenssumme max. 150.000 Euro, Tilgungszuschuss max. 30.000 Euro)
  • KfW-Effizienzhaus 55: 15 % der Darlehenssumme
    (Darlehenssumme max. 120.000 Euro, Tilgungszuschuss max. 18.000 Euro)
  • KfW-Effizienzhaus 70 (**): 15 % der Darlehenssumme
    (Darlehenssumme max. 150.000 Euro, Tilgungszuschuss max. 22.500 Euro)
  • KfW-Effizienzhaus 70: 10 % der Darlehenssumme
    (Darlehenssumme max. 120.000 Euro, Tilgungszuschuss max. 12.000 Euro)
  • KfW-Effizienzhaus 85 (**): 10 % der Darlehenssumme
    (Darlehenssumme max. 150.000 Euro, Tilgungszuschuss max. 15.000 Euro)
  • KfW-Effizienzhaus 85: 5 % der Darlehenssumme
    (Darlehenssumme max. 120.000 Euro, Tilgungszuschuss max. 6.000 Euro)
  • KfW-Effizienzhaus Denkmal (**): 10 % der Darlehenssumme
    (Darlehenssumme max. 150.000 Euro, Tilgungszuschuss max. 15.000 Euro)
  • KfW-Effizienzhaus Denkmal: 5 % der Darlehenssumme
    (Darlehenssumme max. 120.000 Euro, Tilgungszuschuss max. 6.000 Euro)

(**) Wenn die Immobilie zusätzlich die Kriterien für eine Erneuerbare-Energien-Klasse erfüllt.

Der Tilgungszuschuss wird nach Abschluss des Vorhabens gutgeschrieben. Eine Barauszahlung oder Überweisung ist nicht möglich.

(Zum KfW / BEG Tilgungszuschuss- / Zuschussrechner gelangen Sie hier)

Anstatt des KfW-Kredites (inklusive Tilgungszuschuss) können Sie alternativ auch nur einen Zuschuss beantragen. Zum KfW-Zuschussportal gelangen Sie hier.

Die Bindung des Zinssatzes beläuft sich auf maximal 10 Jahre. Die Auszahlung des Kredites kann in einem Betrag oder in Teilbeträgen erfolgen. Für noch nicht abgerufene Darlehensteile fallen ab dem 13. Monat nach Kreditzusage Bereitstellungszinsen in Höhe von 0,15 % pro Monat an. Während der Zinsbindung ist die Rückzahlung der gesamten Restschuld gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Teilrückzahlungen sind ausgeschlossen. Zum Ende der Zinsbindung kann die Förderung ohne Kosten teilweise oder komplett zurückgezahlt werden.

KfW-Förderung 261 im Einzelnen

Bau oder Ersterwerb eines neuen Effizienzhauses

  • Kaufpreis für den Ersterwerb des Wohngebäudes (ohne die Grundstückskosten)
  • Baukosten und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten)
  • Kosten der Beratung, Planung und Baubegleitung
  • Nachhaltigkeitszertifizierung eines Neubaus mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“, wenn eine Effizienzhaus-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreicht wird (Informationen über die Nachhaltigkeitszertifizierung erhalten Sie hier)

Komplettsanierung einer bestehenden Immobilie zum Effizienzhaus oder Ersterwerb nach einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus

  • Alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzhaus-Stufe führen sowie Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten (Voraussetzung: Der Bauantrag oder die Bauanzeige liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurück)
  • Sanierung von Baudenkmalen oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz
  • Kosten der energetischen Sanierung, wenn diese im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen werden
  • Kosten der Beratung, Planung und Baubegleitung

Weiterhin unterstützt Sie dieser KfW-Kredit bei der Umwidmung von Nicht-Wohnfläche in Wohnfläche.

NICHT gefördert werden

  • Umschuldungen bestehender Kredite
  • Nachfinanzierungen zu bereits begonnenen oder abgeschlossenen Vorhaben
  • Netzeinspeisende Photovoltaik-Anlagen

Mögliche Kreditlaufzeiten

  • 4 bis 10 Jahre Laufzeit bei einer tilgungsfreien Anlaufzeit von 1 bis 2 Jahren
  • 11 bis 20 Jahre Laufzeit bei einer tilgungsfreien Anlaufzeit von 1 bis 3 Jahren
  • 21 bis 30 Jahre Laufzeit bei einer tilgungsfreien Anlaufzeit von 1 bis 5 Jahren
  • 4 bis 10 Jahre Laufzeit mit vollständiger Tilgung zum Laufzeitende (endfälliges Darlehen)

Wen fördert das Programm KfW 261?

Es wird jeder Antragsteller gefördert, der eine Wohnimmobilie bauen oder sanieren möchte bzw. eine neu errichtete oder komplettsanierte, energieeffiziente Wohnimmobilie ersterwirbt.

Für die Antragstellung ist ein Energieeffizienz-Experte für Förderprodukte der KfW aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Fördermaßnahmen des Bundes hinzuzuziehen. Wird eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht, wird die Begleitung durch den Energieeffizienz-Experten mit einem zusätzlichen Kredit in Höhe von 4.000 Euro (Eigentumswohnung), 10.000 Euro (Ein- und Zweifamilienhaus, Doppelhaushälfte und Reihenhaus) sowie 4.000 Euro pro Wohneinheit (Mehrfamilienhaus mit 3 oder mehr Wohneinheiten; maximal 40.000 Euro je Vorhaben) gefördert. Die Hälfte dieser Beträge wird als Tilgungszuschuss erlassen.


Altersgerecht Umbauen – KfW-Kredit 159

Was fördert das Programm 159?

  • Den Abbau von Barrieren, mehr Wohnkomfort und verbesserten Einbruchschutz sowie den Ersterwerb von Wohnraum nach solchen Maßnahmen
  • Bis zu 50.000 Euro Förderkredit pro Wohnung
  • Aktuelle KfW-Konditionen: Hier einsehen
KfW-Förderung Altersgerecht Umbauen, Infografik

Es werden Umbaumaßnahmen gefördert, welche Barrieren reduzieren, den Wohnkomfort erhöhen oder den Einbruchschutz verbessern (siehe Infografik) sowie der Ersterwerb von Wohnraum nach solchen Maßnahmen. Die Förderung ist für selbst genutzten wie auch für vermieteten Wohnraum möglich. Der Höchstbetrag dieses Kredites liegt bei 50.000 Euro je Wohnung.

Der Zinssatz kann wahlweise für 5 oder 10 Jahre gebunden werden. Die KfW-Förderung wird in einem Betrag oder in Teilbeträgen ausgezahlt. Für noch nicht abgerufene Darlehensteile werden ab 13 Monaten nach dem Zusagedatum Bereitstellungszinsen in Höhe von 0,15 % pro Monat fällig. Während der Zinsbindung ist die Rückzahlung der gesamten Restschuld gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Teilrückzahlungen sind ausgeschlossen. Zum Ende der Zinsbindung kann die Förderung ohne Kosten teilweise oder komplett zurückgezahlt werden.

KfW-Förderung 159 im Einzelnen
  • Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung, das heißt Maßnahmen der folgenden Kategorien: Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen, Eingangsbereich und Wohnungszugang, Überwindung von Treppenstufen, Anpassung der Raumaufteilung und Schwellenabbau, Maßnahmen an Sanitärräumen, Maßnahmen zur Verbesserung der Orientierung, Kommunikation, Unterstützung im Alltag sowie Schaffung von Gemeinschaftsräumen und Mehrgenerationenwohnen
  • Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz, das heißt Einbau von einbruchhemmenden Haus- und Wohnungstüren oder Nachrüstsysteme für diese, Einbau von einbruchhemmenden Garagentoren, Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster und Fenstertüren, Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen, Einbau von einbruchhemmenden Gitter-, Klapp- und Rollläden sowie der Einbau von Gefahrenwarnanlagen und Sicherheitstechnik in Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion
  • Barrierearmer Umbau von bestehenden beheizten Nicht-Wohnflächen (beispielsweise Gewerbeflächen) zu Wohnraum
  • Umbaumaßnahmen zum KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“
  • Ersterwerb von barrierearm saniertem Wohnraum (wenn die Umbaukosten im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen werden)

NICHT gefördert werden

  • Ferienhäuser und Ferienwohnungen sowie Boardinghäuser als Beherbergungsbetriebe
  • Gewerblich genutzte Flächen und Gebäude
  • Pflege- und Altenwohnheime
  • Umschuldungen bestehender Kredite
  • Nachfinanzierungen zu bereits begonnenen oder abgeschlossenen Vorhaben
  • Digitale Geräte zur Unterhaltungselektronik (zum Beispiel Smartphone oder Tablet)

Anstatt des KfW-Kredites können Sie alternativ auch einen Zuschuss beantragen. Zum KfW-Zuschussportal gelangen Sie hier.

Mögliche Kreditlaufzeiten

  • 4 bis 10 Jahre Laufzeit bei einer tilgungsfreien Anlaufzeit von 1 bis 2 Jahren
  • 11 bis 20 Jahre Laufzeit bei einer tilgungsfreien Anlaufzeit von 1 bis 3 Jahren
  • 21 bis 30 Jahre Laufzeit bei einer tilgungsfreien Anlaufzeit von 1 bis 5 Jahren
  • 4 bis 10 Jahre Laufzeit mit vollständiger Tilgung zum Laufzeitende (endfälliges Darlehen)

(Tilgungsrechner für den KfW-Kredit 159: Rechner Altersgerecht Umbauen)

Wen fördert das Programm Altersgerecht Umbauen – KfW 159?

Die KfW bietet diese Förderung – unabhängig vom Alter – für alle Antragsteller an, die barrierereduzierend oder einbruchsicher umbauen möchten oder entsprechend umgebauten Wohnraum ersterwerben.

KfW-Kredit: Darlehen vom Staat
Staatliche Förderdarlehen

Vorteile und Nachteile von KfW-Darlehen

Vorteile

  • Zinsgünstige Kredite vom Staat
  • Tilgungsfreie Anlaufzeiten (zwischen 1 und 5 Jahren)
  • Tilgungszuschüsse je nach Förderprogramm
  • Kombinierbar mit anderen KfW-Förderdarlehen
  • Kombinierbar mit anderen Darlehensarten

Nachteile

  • Insbesondere in Niedrigzinsphasen und in Abhängigkeit vom jeweiligen Beleihungswert liegt das Zinsniveau anderer Kreditinstitute oftmals unter den KfW-Zinssätzen. Je nach Programm und Höhe des Tilgungszuschusses kann es finanziell von Vorteil sein, Angebote anderer Anbieter auszuwählen.
  • Begrenzte Zinsbindungen und Darlehenslaufzeiten
  • Die begrenzte Laufzeit der KfW-Darlehen und die daraus resultierende höhere anfängliche Tilgung kann zu einer Erhöhung der monatlichen Kreditrate führen.
  • Während der Zinsbindung ist nur die Rückzahlung der gesamten Restschuld gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich

Sie interessieren sich für einen günstigen KfW-Kredit?

Dabei unterstützen wir Sie gerne:

  • Wir identifizieren die passenden staatlichen Kredite für Ihr Vorhaben.
  • Wir finden die richtige Konstellation aus Immobiliendarlehen und KfW-Kredit.
  • Wir prüfen, ob sich verschiedene KfW-Förderdarlehen für Ihr Vorhaben miteinander kombinieren lassen.

Die bundeseigene KfW-Förderung kann problemlos mit einer Immobilienfinanzierung kombiniert werden und Sie können diese für jedes neue Vorhaben beantragen. Kontaktieren Sie uns persönlich, indem Sie kostenlos und unverbindlich Finanzierungsvorschläge anfragen. Unsere erfahrenen Berater beantworten Ihre Fragen und helfen Ihnen gerne weiter: Finanzierung anfragen.

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